Wahlrecht für behinderte Menschen

Erstmals dürfen in NRW bei der Landtagswahl am 14. Mai alle behinderten Menschen wählen, auch diese die unter vollständiger Betreuung stehen. Laut NRZ vom 01.03.2017 trifft dies für 21.000 Menschen in unserem Bundesland zu. NRW nimmt hier eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Kritiker loben die Neuerung als guten Schritt weg von der Diskriminierung hin zu mehr Teilhabe.

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